Donnerstag, 10.05.2007
Klagedetails: Telebid vs. Tobe
[Update: Telebid verliert vor Gericht - Mehr Infos hier] Fast zwei Monate ist es nun schon her, dass ich von der, gegen mich als Blogger ausgesprochenen Klage berichtete. Während sich auch auf diesem Blog schon wieder diverse Kommentare zum entsprechenden Artikel einsammelten, fand ich es besonders interessant, auch das Echo auf anderen Webseiten zu verfolgen. Während man sich in vielen Fällen sehr differenziert und kritisch mit der Materie auseinandersetzte, schreckte man gelegentlich scheinbar auch vor allzugroßer Rechereche zurück und verlor sich in vorschneller oberflächlicher Beurteilung der Sachlage. Oder
Wie dem auch sei, während ich gegen Letzteres freilich nichts auszurichten vermag, kann ich mich durchaus bemühen, das gelegentlich von mir gemalte Bild des großen Blogger-Bösewichts, der geschäftsschädigende Artikel über machtlose Mini-Firmen schreibt, etwas zu korrigieren. Nachdem Telebid-Betreiber Sofina nämlich bis dato von der großen allgemein herrschenden Intransparanez profitierte, die ich ihr wohlwollend durch Deaktivierung der ursprünglichen Inhalte bescherte, möchte ich nun durch schrittweise Offenlegung von Details umso mehr Klarheit schaffen, um vielleicht auch diejenigen Skeptiker unter den Lesern zu überzeugen, die womöglich meinen, ich hätte es ja verdient, mich nach Abmahnungen im Streitwert von über 100.000 Euro und Anwaltskostenforderungen von rund 10.000 Euro nun zu einer Klage vor dem entfernten Landgericht Berlin rechtfertigen zu müssen.
Zu tun haben wir es hier nämlich nicht mit ein paar rechtlich unumstrittenen Urheberrechtsverstößen Marke Blogger kopiert Brötchen oder einer ehrabschneidenden Äußerung im Stil Blogger beleidigt Prominenz.
Aber schauen wir uns doch einfach mal die Klageschrift selbst an, um zu sehen, was genau den Betreiber des in meinen Augen dubios getarnten Glücksspiels Telebid an mir oder meinem Blog genug störte, um vor Gericht ziehen zu wollen:
Es klagt die Sofina GmbH aus Gräfelfing vertreten durch ihren allein vertretungsbrechtigten Geschäftsführer, Herrn Dr. Christian Tausend gegen mich, Tobias Battson aus Langenfeld wegen
unlauteren Wettbewerbs mit einem Gegenstandswert von 15.000 Euro.
Verurteilt werden soll ich unter anderem dazu,
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über Telebid wörtlich oder sinngemäß im Internet oder anderen Medien zu äußern:
Auktionen bei Telebid: Mitbieten und arm werden, wobei diese Aussage durch das Foto einer Person illustriert wird, die aus ihren Hosentaschen zwei leere Tascheninnenseiten zieht,
und Auskunft darüber zu erteilen, seit wann und in welchem Umfang die von Ziff.1 erfasste Äußerung veröffentlicht worden ist, unter Angabe des Verbreitungsgrades meiner Webseite.
Ferner soll ich mich dazu verpflichten, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der durch die in Ziff. 1 beschriebende Äußerung bisher entstanden ist und/oder noch entstehen wird.
Im Klartext:
Ich als privater Blogger, werde wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt, weil ich mit einer Überschrift und einem Bild, das im Kontext eines nicht mehr abrufbaren Artikels meine Meinung widerspiegelt, in ein konkurrierendes Wettbewerbsverhältnis zum Internetauftritt von Telebid.de getreten sein soll.
Die Klageerwiderung ging Ende April an das Landgericht Berlin.
Details folgen in Kürze.
Related Links:
Der Fall Telebid & die Klage
Ursprünglicher Artikelrest & Klagegegenstand
SoFINa will keine Einigung
Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich >>hier eintragen<< um benachrichtigt zu werden, sobald ich etwas Neues zum Fall Telebid zu berichten habe...
Kommentare
Also ich hoffe, daß Sofina hier eine empfindliche Schlappe erleidet. Irgendwie kommt man sich langsam in Deutschland wie bei Hempels vor - wo bleibt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Und Wettbewerbsrecht sollte für Auseinandersetzung zwischen zwei gewerblichen Parteien vorbehalten bleiben und nicht um Privatpersonen zu belangen hergezogen werden.
Aber so ist nun Sofina, treibt ja nicht nur mit Telebid und QWinZ *** ******* sondern macht mit ihren Diensten ****** und ******* außer für die obengenannten dann noch ausschließlich für dann **** ******* Dienste, wie [*]
Grüße und viel Erfolg!
Waldemar
[Edit: ich bitte um Verständnis, dass ich aufgrund der unklaren Haftungssituation einer Aufforderung Folge leisten musste, einige Inhalte dieses Kommentars zu zensieren/entfernen. Bitte in Zukunft etwas mehr auf die Formulierung achten! Danke, tobe.blogg.de]
bin gestern beim suchen nach irgendwelchen rechtlichen rahmenbedingungen zum Angebot/Kaufvertrag bezüglich der Versandkosten über BGB §123 (arglistige Täuschung) und BGB §138 (Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwächen) gestolpert. fänd ja mal total lustig, wenn die auf die liebe Sofina angewand werden könnten *g*
Du bist ein gewerblicher Blogger, nicht zu letzt dadurch, das du Werbung auf deinen Seiten einbindest. Also: Entweder privat und keinen Cent verdienen oder gewerblich und Banner auf die Seite packen.
und wenn ich mir bezahlte werbung auf mein auto klebe, um mir damit den unterhalt zu finanzieren, bin ich dann was genau?
gewerbetreibender in der werbebranche?
Auch wenn du kommerziell bloggst und somit sicher in einem Wettbewerbsverhältnis stehen könntest, bezweifle ich, dass das hier der Fall ist. Oder verkaufst du irgendwas? Oder versteigerst gar etwas?
§ 23 MarkenG Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben
Gem. § 23 MarkenG kann der Markeninhaber einem Dritten nicht untersagen, dass dieser seinen Namen oder seine Anschrift benutzt. Ferner kann
die geschützte Marke von einem Dritten als beschreibende Angabe für Waren oder Dienstleistungen, sowie für das Ersatzteil- und
Zubehörgeschäft in zulässiger Weise eingesetzt werden. Schließlich kann sich der Markeninhaber auch nicht gegen eine Aufnahme in
Nachschlagewerke erwehren.Voraussetzung für alle Ausnahmen im Rahmen des Drittgebrauchs ist, dass die Benutzung der Marke durch den
Dritten nicht gegen die guten Sitten verstößt. Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist zu verneinen, wenn der Benutzer in Ausübung eines eigenen
Rechts handelt, oder wenn die benutzte Marke als beschreibende Angabe freizuhalten ist. Letzteres kommt insbesondere bei
Gattungsbezeichnungen in Betracht.
Soweit ich euren Blog verfolgt habe ging es sachlich um die Beschreibung des Produktes Telebid.
Alles andere Waren meinungen von Privaten usern die halt ihre Meinung sagen ,,,
Ich drücke euch die daumen
habe heute das erste Mal Telebid besucht.Bei der Anmeldung bekam ich einen Gutschein von 50? der bereits am 24.04.07 abgelaufen war,per e-Mail beanstandet und dann eingeloogt. Anschließend Guthaben für25 ? erworben,danach nur noch gewundert das so eine billige Nummer funktioniert.Plus der Aktion
ich habe mit Freude festgestellt das es noch Menschen gibt mit einer
eigenen Meinung und Zivilcourage die sich von derart retrovaginalen
Gesellschaftsparasiten nicht kleinkriegen lassen.Danke für diese
positive Erfahrung.
Ich drücke Tobe beide Daumen. Habe vor einem Jahr ein ähnliches Erlebnis mit Tele Bid gehabt. Rechner für 800,- ? ersteigert und bezahlt. Eingesetztes Kapital 200 ?. Konnten nicht liefern, es gab ihn angeblich nicht mehr. Habe Ihnen gemailt, dass MMarkt ihn für 1500? rumstehen hat.
Hab diesen Betrag gefordert, mit Androhung von Strafanzeige wg. Betrug und Veröffentlichung im Netz. "nach Rücksprache mit der Geschäftsführung erstatten wir Ihnen die Summe" Zwei Monate später gabs den Rechner für 800?. Bin gut rausgekommen und lese gelegentlich in Foren über den Verein.
War heute seit einem Jahr wieder auf der Seite. Wenig Angebote, scheint Bergab zu gehen. Ich denke, dass sich die Arbeit von Tobe und Mitstreitern gelohnt haben. Bin auf die nächsten Aktionen von Tele Bid gespannt.
wünsche viel Glück bei dieser lästigen "rechtlichen" Auseinandersetzung. Kleinigkeit am Rande: mir fiel bei einer Testanmeldung auf, daß zwar die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens feststellen:
"5. Löschen des Kontos
Sie können Ihr TeleBid-Konto jederzeit löschen oder deaktivieren. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft löschen, werden Ihre gesamten Informationen permanent aus unserer Datenbank entfernt. Es dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage, bis Ihre Informationen vollständig von allen Datensätzen entfernt sind. "
Diese Formuliertung ist falsch, denn der Account kann nirgendwo vom User selbst gelöscht werden (was m.W. gut sichtbar in jedem Forum, Shop etc. möglich sein muß), man kann sich allenfalls an den Support wenden. Was ich getan habe - mal sehen, wie schnell sie meiner Bitte um Löschung nachkommen, und ob sie sich an meine Maßgabe, die Daten innerhalb der Unternehmensgruppe ebenfalls zu löschen und jeglichen werblichen Kontak zu unterlassen, halten...
Ciao
Martin
P.S.: wo gibbet denn den Überwachungsspezialisten fürs Blog?!?!? ;-) hätte ich ja zu gerne auch auf meinen Seiten, *lol*
Lol, manchmal fragt man sich, was manche Anwälte so gelernt haben. Deutsches Recht wahrscheinlich nicht, denn
a) auch gewerblich agierende Blogger (eigengeschaltete Werbung) und gerade die haben Anrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit.
b) es keine Konkurrenzsituation gibt. Die einzige Gemeinsamkeit der Seiten dürfte das t am Anfang der Domain sein ;) jeder vernünftig denkende Richter wird die Klage abweisen.
Dem Anwalt von Telebid is es sicher egal, von wem er sein hohes Gehalt kriegt, is ihm doch egal ;)
Hallo Leute, wenn ihr nicht nur schnacken, sondern auch was tun wollt, dann folgt diesem Link
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478
auf die Webseite des Deutschen Bundestags Abteilung Petitionen. Dort hat jemand eine Petition gegen die Abmahnwelle, bzw. zur Änderung des Paragraphen 12 eingereicht. Unterstützen könnt ihr diese Aktion, indem ihr diese Petition "mitzeichnet" und diese Info an möglichst viele Leute weiter gebt. Schönen Tag noch! Cannyann
Nochmal Hallo Leute, entschuldigt bitte, wenn ich mit meinem Eintrag von gestern für Verwirrung gesorgt habe. Ich hatte zu viele Fenster auf und habe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen. Nichts desto trotz ist der Link für alle, die eine eigene Homepage besitzen oder planen sehr interessant. Nähere Informationen dazu findet ihr auch auf www.abmahnwelle.de. Sorry noch mal für den "verkehrten" Eintrag in eurem Blog. Liebe Grüße, Cannyann
was ist denn jetzt hier der aktuelle stand?
der aktuelle stand ist: ich freue mich zwar ungemein darauf, sofina vor gericht meine meinung zu telebid zu sagen, warte allerdings weiterhin darauf, dass mir das landgericht berlin einen verhandlungstermin mitteilt.
möchtest du auf dem laufenden bleiben, kannst du dich gerne unter dem link weiter oben für den newsletter eintragen.
sobald es etwas neues im fall gegen telebid gibt, wird dies auf meinem neuem blog tobe.battson.de erscheinen und die newsletter-empfänger werden automatisch darüber benachrichtigt.
Manuelles Trackback: Im § 278 der Zivilprozessordnung steht geschrieben, dass zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits der mündlichen Verhandlung eine sogenannte Güteverhandlung vorausgehen solle [...]
können wir gegen Telebid nicht irgendetwas zusammen machen, was die zu Grunde gehen lässt? ich habe den mist auch mal ausprobiert, doch plötzlich war ich höchbietender, und dann hatte ein anderer geboten, und dann hatte ich gedacht bieteste erst nach 2 weiteren malen, dann beim nächsten hatte er das ersteigert, so war das bei vielen Sachen, ich komme mir richtig verarscht vor, und ich finde, wir sollten ALLE etwas dagegen unternehmen, mir auch egal wenn wir alle gemeinsam eine Klage einreichen! Gibt es doch so sammelklagen!!!!
Es muss was getan werden! Oder Telebid muss an ihrem Konzept arbeiten und nicht die Leute hinters Licht führen!!!
MFG
Also ich finde es gut das Telebid diesen Tobe verklagt! Man muss das auch einmal aus der Sicht des Unternehmens sehen! So machen Menschen mit "merkwürden" Verstand *lol* Firmen in DE kaputt. Ich drücke Telebid beide Daumen! Damit es mal einen ordentlich Dämpfer für solche * gibt.
Es macht nicht viel Sinn das Konzept der Telebid zu beklagen. Es ist Glücksspiel (keine Auktion) und jeder normale Mensch weiß, dass es beim Glücksspiel auch Verlierer gibt. Die Regeln sind verständlich und die Geschäftsbedingungen sicher von Anwälten geprüft, also auch bestimmt "wasserdicht" Zu prüfen wäre allenfalls ob die Telebid-Sofina für das Glücksspiel nicht eine Genehmigung braucht, denn jeder Wettladen braucht eine solche. (Bin kein Anwalt). Dass es Glückccpiel ist, dürfte leicht zu beweisen sein. Fast alle Angebotenen Artikel und Gutscheine haben einen günstigen Festpreis oder sind "geschenkt", unabhängig davon wie hoch gesteigert wird. Da wird ein Laptop abgeblicher Wert 1200,- für 129,- Euro angeboten. Gesteigert wird dann bis z.B. 1500,- doch der letztbieter zahlt nur 129,- Euro, das würde er auch betahlen müssen wenn nur bis 5;- gesteigert würde und er den Zuschlag bekommt. Theoretisch kann jeder bei 2000,- "Auktionsstand" für ein Gerät, welches 1000,- wert ist auch mit 5 Geboten gewinnen und zahlt den Festpreisvon z.B. 99,- oder nur den Versand, bei "geschenkt".
Soviel zum Glücksspiel, welches man eindeutig so bezeichnen kann. Ob es dazu einer Genehmigung bedarf, müssten Anwälte ja feststellen können.
Der nächste Punkt ist ein Verdacht, den wohl nur Staatsanwälte und Behörden prüfen können. Anzeichen dafür gibt es viele. Zum Beispiel ist mir aufgefallen, dass zwei Autos (hintereinander) vom gleichen Bieter "ersteigert" wurden (BMW und ich glaube der zweite war ein Audi A3) Sehr verwunderlich für mich. Bei einem Zuschlagspreis von 5000,- Euro mußten Gebote in Höhe von 25.000 Euro aufgebracht werden. Der Gewinner hat tagelang mitgeboten, also viele gebote aufwenden müssen, und das macht einer zweimal hintereinander? Man kann da durchaus vermuten, dass Bieter von Telebid geboten haben die die Gebote nicht kaufen mußten, sondern nur bisten, damit kein normaler Kunde den Zuschlag bekommt. Da "normale" Bieter nur anonym aufscheinen, kann keiner Prüfen ob Telebid selbst (über Strohmänner) mitbietet und so den Preis hoch treibt.Auch da müßte ein Anwalt prüfen ob eventuell eine Strafanzeige sinnvoll ist. Der Bieter, der die zwei Autos "gewann" hat gleichzeitig bei mehreren anderen hochpreisigen Artikeln auch mitgebotenen, wann auch nicht alle gewonnen. Logischerweise ist es egal, wer gewinnt sofern der Bietpreis höher oder ein Mehrfaches des Warenwertes an Gebotsverkauf-Erlös eingebracht hat.
Das ärgerlichste ist allerdings die maßlos überzogene Wertangabe, dem sogen. Sofortkaufpreis. Ein Intel Q6600 wird mit 499,- Euro angegeben, ist aber überall im Handel für ca 260,- zu bekommen. TV Geräte werden mit 2999,- angegeben die man für 1200,- leicht im INet ordern kann usw. Dazu bekommt man dann eine "Rechnung" der Sofina AG, zum Schnäppchenpreis von z,B, 99,- Euro. Da muß man nur hoffen, dass man keinen garantiefall hat, mit welchen man sich ja nur an die Sofina GmbH wenden kann. Die tatsächliche Lieferfirma bleibt meist "geheim", im besten Fall gibts einen Lieferschein, gabz selten eine Rechnungskopie, an der man dann feststellen kann, dass der Kaufpreis oft unter 50% des angegebenen "Sofortkaufpreises" in der Auktion liegt.
Gruß, Ponti
@Michael:
Also ich finde es gut, dass Tobe diesem Telebid Contra gibt! Man muss das auch einmal aus der Sicht der Allgemeinheit sehen. So machen Firmen mit "merkwürdigen" Konzepten die Leben von vielen Menschen 'kaputt'. Ich drücke Tobe die Daumen! Damit es mal einen ordentlichen Dämpfer für solche * Firmen gibt.
hallo?
wo bleibt die meinungsfreiheit (gg §5 abs. 1)?
gruss
özgün g.
Ergänzend zum Beitrag von Ponti gebe ich ihm recht, dass --wenn es sich um Glückspiel handeln sollte---nur Gerichte feststellen können, ob es hier eine Genehmigung bedarf.
Zu dem Verdacht Strohmänner könnten mitbieten, so kann das nur eine Vermutung sein. Auch bei dem anderen Auktionshaus mit den vier Buchstaben kann man dieses erleben, und --wenn es geschickt gemacht wird-- dieses nur schwer festzustellen ist. Bei der Berechnung für den Zuschlagspreis ist Ponti allerdings ein kleiner Fehler unterlaufen. Bei einem Zuschlagspreis von 5000Euro hätte der Gewinner nicht 25000Euro Gebote investieren müssen, sondern nur maximal 12500Euro, ansonsten hätte er sich ja die ganze Zeit selber überbieten müssen. Und da geht schon für finanzkräftige Bieter (Zocker) das Rechnen los.
Ärgerlich ist schon das bei den Wertangaben zu Sofortkaufpreisen, diese hohen Preise stehen und so visuell eine hohe Ersparnis suggerieren. Das ist Verkaufsstrategie, denn jeder kann im Hilfe - Index nachlesen, dass es sich hier um den im Internet angebotenen höchsten Preis handelt. Und wer heutzutage etwas ersteigert oder kauft, und macht sich vorher durch Preisermittlung nicht selber schlau,dem kann man wirklich nicht helfen!
Deswegen kann ich den Kommentar von Michael2 nicht ganz nachvollziehen: mit "merkwürdigen" Konzepten die Leben von vielen Menschen 'kaputt'. Jeder weiß, spätestens beim Kauf, dass Gebote etwas kosten und es mit Risiko verbunden ist, zu bieten. Börsengeschäfte, Immobilienkäufe usw. sind auch mit Risiko verbunden aber ich möchte nicht in meiner Freiheit reglementiert werden, sofern es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
Sorry Ponti, hast recht, 25000 Euro ist richtig,
Aus einem, nach meiner Meinung, engagierten Kommentator wurdest Du zum Rechtler gegen verführerrische Glücksspiele gemacht. Was glaubst Du aber, was eine Gerichtsverhandlung in diesem Land ist? Solang es Notare gibt, die mit treuhänderisch verwaltetem Geld verschwinden, "Rechts"anwälte, die mit Unrecht Geld verdienen, Richter, die niemandem Rechenschaft geben müssen, bleibt auch das ein Glücksspiel. Ich wünsche Dir viel Glück.
MfG
Paul
Wie wäre es denn wenn wir alle dem "Verantwortlichem" von telebid Herrn Dr. Tausend für sein Werk danken, am besten auf eine genauso legale Art und Weise, wie z.B. bei telebid. Zufälliger Weise findet man ihn bei Xing, man könnte ihm doch in sein Gästebuch einen netten Gruß schreiben! Das wäre doch toll! Siehe hier: http://teleshit.freehost.ag/c_tausend_telebit.jpg
Gruß
Jedem das Seine
Anscheinend ist bei telebid ja viel passiert, neuer Geschätsführer und nun angeblich keine Abzocke mehr! http://ecommerce.typepad.com/exciting_ecommerce/telebid-interview.html
Hallo, ich hätte da mal eine Idee:
Die Problematik ist ja die, dass irgendjemand via Google etc. auf die TeleBid Seite kommt und weil alles so schön bunt ist sich auch gleich registriert und probiert (Ist bei mir so gewesen). Ich habe dann 1x auf ein Angebot geklickt und danach erst begriffen, dass ich nicht 10 sondern 50 Cent für exakt nix in den Wind gesetzt habe. Danach habe ich gekündigt und die $§"% hatten die Unverschämtheit mir 5,- Bearbeitungsgebühren von meinen zurückgeforderten 9,50- einzubehalten. Ursprünglich dachte ich es handelt sich um eine sogenannte "Amerikanische Auktion" bei der derjenige gewinnt, der als letzter bietet. Aber darüber hinaus muss man zusätzlich ja auch noch den angezeigten Preis bezahlen sofern man gewinnt.
Damit man nicht auf die Seite TeleBid reinfällt, wäre es gut in den Google-Ergebnissen möglichst nur Treffer allá "meine negative Erfahrung mit TeleBid" zu sehen.
Dieses könnte man leicht erreichen, indem man eine Art Linkzirkel (man erinnere sich an die Anfänge des Internets) von allen Betroffenen ins Leben ruft. Hierbei müsste lediglich ein Template mit einheitlicher Überschrift "Meine negativen Erfahrungen mit..." erstellt werden, welches die Betroffenen auf ihre Seite kopieren können und in dass sie Ihre Story mit TeleBid reinschreiben. Hierdurch wäre gewährleistet, dass:
-niemand wegen geschäftschädigender Machenschaften angeklagt werden kann, denn er erzählt nur seine persönliche negative Erfahrung auf seiner eigenen Webseite
-das Linkgeflecht mit dementsprechenden Header bei Google & Co. oben steht.
Das Prinzip kann man natürlich auch für andere Betrüger im Netz gebrauchen. Sozialer Antikrime sozusagen.
Habe durch Zufall etwas von Telebid gehört - neugierig wie der Mensch ist habe ich mir von einem dort Teilnehmenden Freund das ganze erklären lassen - und bin direkt zu der Überzeugung gelangt, daß das größte Schnäppchen die Fa. Telebid macht. Wer 80% meines Einsatzes in die Tasche steckt, rechnet eigentlich mit meiner Dummheit. Dumm gelaufen - ich habs gemerkt.
Ich hörte zugegebenermaßen heute zum ersten Mal von diesem Blog und dem Rechtsstreit, aber Glückwunsch zum Sieg der Gerechtigkeit!
http://udovetter.de/lawblog/080710c.pdf










